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Branchen- und technologieoffene Förderprogramme
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur marktorientierten Förderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft. Gefördert werden hierbei in erster Linie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, im Rahmen derer kleine und mittlere Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen kooperieren.
Für Unternehmen aus Baden-Württemberg sind vor allem zwei Förderinstrumente interessant:
• ZIM-SOLO: unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzelner KMUs zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien oder Branchen.
• ZIM-KOOP: unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in Kooperation zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
• ZIM-NEMO: unterstützt Netzwerkaktivitäten mehrerer Unternehmen im Rahmen eines Innovationsprozesses; gefördert werden in erster Linie Leistungen des Netzwerkmanagements und der Entwicklung innovativer Netzwerke.
Nähere Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm (ZIM) sowie den Fördermodalitäten finden Sie unter: http://www.zim-bmwi.de/
Baden-Württemberg: Innovationsgutscheine für KMU
Auch das Land Baden-Württemberg unterstützt zukunftsweisende Ideen heimischer Unternehmen. Mit ihren Innovationsgutscheinen Förder die Landesregierung hierbei vor allem die Planung, Entwicklung und Realisierung innovativer Produkte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Innovationsgutscheine werden in zwei Größen vergeben:
• Innovationsgutschein A (Fördervolumen: 2500 €):
für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts (Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien,…)
• Innovationsgutschein B (Fördervolumen: 5000 €):
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf abzielen, innovative Produkte bis zur Markt- und Serienreife zu entwickeln (Konstruktionsleistungen, Prototypenbau,…)
Die Innovationsgutscheine der Landesregierung stehen allen kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg offen. Ebenso können sich auch Existenzgründer um eine Förderung bewerben. Entsprechende Anträge können fortlaufend beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Innovationsgutscheinen sowie den Vergabekriterien finden Sie unter: https://www.innovationsgutscheine.de/



