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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Förderung von E-Fahrzeugen

Ab dem 1. September 2018 können Förderanträge erneut im Rahmen des „BW-e Gutscheins“, „BW-e Bus Gutschein“ und der „E-Lastenradförderung“ des Landes Baden-Württemberg über die L-Bank eingereicht werden. Auch künftig will das Land die Förderung von Elektrofahrzeugen weiterführen.

E-Lastenrad vor dem Neuen Schloss in Stuttgart - Foto: (c) Ministerium für Verkehr Baden Württemberg, Frank Eppler

E-Lastenräder und E-PKW

Für den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen und kommunalen Einsatz erhalten E-Lastenräder einen Zuschuss. Ebenso E-Fahrzeuge für Taxiunternehmen, Fahrschulen, Pflege- und Sozialdienste, Mietwagenunternehmen, Bürgerbusvereine oder Car-Sharing-Unternehmen. Auch Kommunen, Landkreise, Gewerbetreibende mit Lieferverkehr und Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen sind antragsberechtigt.

Emissionsarme Busse

Um den Markthochlauf von Elektrobussen weiter zu unterstützen, starten am 1. September 2018 die neuen Förderformate „BW-e-Bus-Gutschein“ sowie die „Beratungsgutscheine E-Bus“. Unternehmen, die erfolgreich einen Förderantrag bei einem Bundesförderprogramm gestellt haben, erhalten ab dem 1. September 2018 eine zusätzliche Landesförderung in Höhe von 10.000 Euro für Betriebs- und Unterhaltungskosten. Die schnellsten Antragsteller erhalten zudem einen Early-Bird-Prämie über 5.000 Euro. Als weitere Förderlinie werden künftig Beratungsgutscheine für Busunternehmen angeboten. Unternehmen, die externe Unterstützung bei der E-Busförderung oder Hilfe bei der Beantwortung individueller, offener Fragen benötigen, bietet das Verkehrsministerium eine Pauschalförderung in Höhe von 2.500 Euro. Zusätzlich wird vom Verkehrsministerium die beschleunigte Ersatzbeschaffung von alten Dieselbussen durch neue emissionsarme EURO VI-Busse gefördert. Diese Sonderförderung richtet sich an Gemeinden, in denen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden. Das Volumen für das Sonderförderprogramm umfasst 2 Millionen Euro. Der Förderbetrag beträgt pro Bus abhängig von dessen Größe zwischen 40.000 und 70.000 Euro.

Durch die Förderinitiativen Elektromobilität II und III konnten seit dem Jahr 2012 insgesamt 81 Elektro- und Hybrid-Busse mit einer Gesamtfördersumme von rund 5,8 Millionen Euro bezuschusst werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg