Ein Tablet steht neben einem blauen Notizblock, einem Handy und einer Tasse Kaffee auf einem runden Holztisch. Im Hintergrund sieht man einen Holzstuhl, eine Pflanze und eine Fensterfront.
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Infrastruktur 

Bundesförderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder angekündigte Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ ist am 15. April 2026 gestartet. Mit diesem Programm richtet das Bundesministerium für Verkehr (BMV) seinen Fokus gezielt auf den bestehenden Gebäudebestand, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur an rund 9 Millionen Stellplätzen abseits des öffentlichen Straßenraums zu verbessern.

Ein E-Auto lädt an einer Wallbox die an einer Betonwand in einer Tiefgarage hängt.
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Mit dem neuen Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Ziel ist es, Elektromobilität direkt am Wohnort zu ermöglichen und insbesondere Mieterinnen und Mietern einen besseren Zugang zu Ladepunkten zu verschaffen. Mit diesem Programm sollen nicht nur Anreize für private Ladeinfrastruktur geschaffen werden, sondern auch der flächendeckende Ausbau der Elektromobilität in Deutschland unterstützt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren zusätzlich von einem steigenden Immobilienwert und attraktiveren Wohnangeboten für Mieterinnen und Mieter.

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen rund um das Laden von Elektrofahrzeugen in Mehrparteienhäusern, darunter:

  • Installation von Ladepunkten an Stellplätzen
  • Vorverkabelung und Netzanschlüsse
  • Notwendige bauliche Maßnahmen zur Umsetzung

Pro Stellplatz können Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Die Förderung soll Eigentümerinnen und Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Vermieterinnen und Vermietern größerer Wohnbestände motivieren, Ladeinfrastruktur zu schaffen und so ihre Immobilien zukunftsfähig zu gestalten.

Das Förderprogramm richten sich insbesondere an:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Vermieterinnen und Vermieter sowie Unternehmen mit Wohngebäuden
     

Antragsstellung und weitere Informationen

Eine Antragstellung ist seit dem 15. April 2026 möglich und erfolgt vollständig online über die offizielle Förderplattform. Interessierte erhalten dort alle notwendigen Informationen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragsschritten.