Der Bund fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw. Unterstützt werden sowohl Ladepunkte in Unternehmensdepots als auch öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge mit einer neuen Förderrichtlinie. Diese richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladepunkte in eigenen Betriebshöfen (Depots) errichten möchten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind neben der eigentlichen Ladeinfrastruktur auch Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Systeme zum Ladelastmanagement. Für einen Zeitraum von vier Jahren stellt der Bund insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
Batterieelektrische Lkw gelten als wichtiger Baustein für eine klimafreundlichere und zugleich resilientere Gestaltung des Transportsektors gegenüber fossilen Energieabhängigkeiten – vorausgesetzt, die notwendige Ladeinfrastruktur ist verfügbar. Die Förderrichtlinie ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Der schwere Straßengüterverkehr ist unverzichtbar für den Wirtschaftsstandort Deutschland – zugleich steht er vor der Aufgabe, klimafreundlich zu werden. Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Unternehmen, die ihre Depots mit Ladepunkten ausstatten wollen, unterstützen wir ebenso wie Investoren, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge errichten. Klar ist: Elektromobilität im schweren Straßengüterverkehr kann nur mit einer leistungsfähigen Infrastruktur erfolgreich sein – genau hier setzen wir mit unserer Förderung an.“
Zum Start der Förderung stehen insgesamt 200 Millionen Euro für erste Förderaufrufe bereit. Im weiteren Verlauf der vierjährigen Programmlaufzeit sind zusätzliche Ausschreibungen vorgesehen, die an die jeweilige Marktentwicklung angepasst werden.
Gefördert werden drei Bereiche:
Zentrales Bewertungskriterium dabei ist das Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln zur aufgebauten Ladeleistung.
Ergänzend bietet das Bundesministerium für Verkehr eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltungam 19.05.2026 um 09:30 Uhr an, organisiert durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur und den Projektträger Jülich. Dort können sich Interessierte über die Förderbedingungen informieren und Fragen stellen. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Details der drei Förderaufrufe, finden Sie hier.
