Elektromobilität
Das Bundesministerium für Verkehr hat den Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 vorgestellt. Der Plan beschreibt die Strategie für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Ladenetz in Deutschland und bündelt zentrale Maßnahmen zum Hochlauf der Elektromobilität bis 2030.
Mit dem Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 stellt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Strategie für den weiteren Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes in Deutschland vor. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat dazu Mitte Oktober die Verbändebeteiligung gestartet und den Entwurf veröffentlicht.
Der Masterplan zeigt den Weg zum Ladenetz der Zukunft und bündelt rund 40 Maßnahmen für den Hochlauf der Elektromobilität bis 2030. Er konkretisiert die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele und legt eine klare Umsetzungsstrategie für Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur fest.
„Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist unser neuer Fahrplan, um die zentrale Voraussetzung für den Umstieg auf die Elektromobilität für alle zu schaffen – und die heißt: Wer laden will, muss laden können! Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam – mit den Ländern und Kommunen, den Unternehmen und Investoren und mit der Aufgeschlossenheit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir diese Perspektiven auch von Anfang an bei der Erarbeitung des Masterplans einbezogen und werden sie auch in die Umsetzung eng einbinden“, so Bundesminister Schnieder.
Der Entwurf umfasst rund 40 Maßnahmen in fünf zentralen Handlungsfeldern:
Mit der Verbändebeteiligung knüpft das Ministerium an den Austausch mit dem Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) an. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Entwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist ein Kabinettsbeschluss im Herbst 2025.
Hinweis: Es handelt sich um den Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr mit Stand vom 17. Oktober 2025. Änderungen im laufenden Abstimmungsverfahren sind möglich.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr 2025