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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Digitalisierung

Antragsneustart für "Digitalisierungsprämie Plus"

Ab dem 1. Februar können mit neuen Förderbedingungen wieder Anträge für die "Digitalisierungsprämie Plus" gestellt werden. Ziel der angepassten Konditionen ist es, insgesamt 8.500 Fördervorhaben anstelle von 6.000 Vorhaben zu fördern.

Grafische Darstellung in grün eines Mikrochips und Binärcode, in der Mitte des Mikrochips ist ein "@" Zeichen.
Durch die Prämie werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten gefördert.
© Shutterstock / Sergey Nivens

Ab dem 1. Februar 2021 können mit neuen Förderbedingungen wieder Anträge für die "Digitalisierungsprämie Plus" gestellt werden. Zuletzt pausierte die Antragstellung, um mit Beginn des Lockdown zur Minimierung von persönlichen Kontakten beizutragen, denn Förderanträge bei der Darlehensvariante müssen persönlich bei der Hausbank eingereicht werden.

Die angepassten Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal aber 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und einen Zuschuss von zwölf Prozent (maximal aber 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor. Das angestoßene Investitionsvolumen in Digitalisierung wird sich auf über 300 Millionen Euro erhöhen.

 

Digitalisierungsprämie Plus

Für die Digitalisierungsprämie Plus wurden bisher rund 2.500 Anträge gestellt. Durch die Anpassung der Konditionen soll die Förderung von mindestens weiteren 6.000 Unternehmen ermöglicht werden.

Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen mit bis zu 500 Beschäftigten gefördert. Ziel ist es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst rasch zu überwinden.

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg