Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.
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Elektromobilität

Bund verlängert Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Die Bundesregierung setzt weiter auf Elektromobilität und verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Somit können Elektrofahrzeuge, die ab 2026 neu zugelassen werden, bis zu zehn Jahre von der Steuer befreit werden.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
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Elektrofahrzeuge, die ab dem Jahr 2026 neu zugelassen werden, können künftig bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Maßnahme ist Teil der langfristigen Strategie der Bundesregierung, Arbeitsplätze zu sichern, Innovationen zu fördern und die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Um den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge attraktiver zu machen, hat das Bundeskabinett beschlossen, die bisherige Steuerbefreiung über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen. Damit profitieren erstmals auch Fahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen werden. Investitionen in Elektromobilität erhalten so zusätzliche Planungssicherheit.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 15. Oktober von der Bundesregierung eingebracht, am 4. Dezember vom Bundestag beschlossen und am 19. Dezember vom Bundesrat bestätigt.
 

Frühzeitiger Umstieg bringt Vorteile

Bisher gilt die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis spätestens 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die neue Regelung verlängert diesen Zeitraum um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030.

Unabhängig vom Zulassungsdatum ist die Steuerbefreiung jedoch auf maximal zehn Jahre begrenzt und endet spätestens am 31. Dezember 2035. Wer frühzeitig auf ein reines Elektrofahrzeug umsteigt, kann daher besonders profitieren.
 

Quelle: Bundesregierung.de