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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Bestandsimmobilien

Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben auf ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung in Meersburg eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen.

Haus mit Solarpanels und E-Auto mit Wallbox
© Adobe Stock / slavun

Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu senken. Justizminister Guido Wolf sagte: „Wir wollen die Einrichtung von Ladeplätzen an den heimischen Parkplätzen erleichtern. Das ist ein wichtiger Baustein, damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer. Wir werden die Elektromobilität aber nur auf die Straße bringen, wenn die Menschen auch zuhause die Möglichkeit zum Laden haben. Das Wohnungseigentumsgesetz darf nicht länger den dringend notwendigen Ausbau der Elektromobilität ausbremsen. Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen, ist eine zu hohe Hürde. Das wollen wir jetzt ändern. Unser Gesetzentwurf kann den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich maßgeblich beschleunigen.“

Hintergrundinformationen zu Ladeinfrastruktur in Bestandsimmobilien bietet auch der Leitfaden der e-mobil BW.

Neue Bestimmung im Mietrecht

Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt. Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen hat. Die gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg und Bayern soll am 20. September im Bundesrat vorgestellt werden.

 

Quelle: Daimler