Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

BW-e-Gutschein: angepasste Förderkonditionen

Die Nachfrage im Land nach der Förderung von Elektromobilität ist groß. Bis Dezember 2020 sind über 10.000 Anträge für den BW-e-Gutschein eingegangen. Im neuen Jahr werden die Konditionen für die Förderung angepasst, um das Budget des Landes noch gezielter einzusetzen.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
Ab dem 1. Januar 2021 passt das Verkehrsministerium die Förderkonditionen des BW-e-Gutscheins an.
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Bis Dezember 2020 sind über 10.000 Anträge für den BW-e-Gutschein mit einem Fördervolumen von etwa 30 Millionen Euro eingegangen. Um weiterhin möglichst viele Fahrzeuge fördern zu können, werden die Förderkonditionen ab 1. Januar 2021 modifiziert. Gezielt gefördert werden dann nur solche Bereiche, die nicht in der Innovationsprämie des Bundes enthalten sind, also Elektroleichtfahrzeuge und kommunale Beschaffungen. Darüber hinaus ist im Laufe des Frühjahrs 2021 vorgesehen, dass Elektroautos nur dann noch gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage genutzt wird.

Die Konditionen des BW-e-Gutscheins werden aufgrund des anspringenden Marktes und des begrenzten Förderbudgets angepasst. „Die im Sommer erhöhte Innovationsprämie des Bundes setzt endlich ausreichend hohe Anreize. Das ermöglicht uns die Chance mit dem BW-e-Gutschein noch gezielter zu fördern“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. „Die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität sind hoch dynamisch. Dem passen wir uns an und setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt werden“, so Hermann weiter.

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg