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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Umweltbonus und Steuererleichterung

Das am 3. Juni 2020 vorgestellte Konjunkturprogramm zur Bekämpfung der Corona-Krise enthält Neuerungen rund um die Elektromobilität - eine Erhöhung des Umweltbonus und die Befreiung von der KFZ-Steuer bis Ende 2030.

Fahrbahn mit einem E-Fahrzeug Symbol
Das Konjunkturpaket soll Mobilität stärken und gleichzeitig Nachhaltigkeit und Klimaschutz sicherstellen.
© Adobe Stock / mmphoto

Bisher wird beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges der Umweltbonus zur Hälfte vom Automobilhersteller, sowie zur anderen Hälfte von der Bundesregierung gefördert. Durch das Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung wird der staatliche Anteil nun ab dem 1. Juli 2020 verdoppelt. Das bedeutet, dass für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Damit kann ein Elektrofahrzeug bis zu insgesamt 9.000 Förderung erhalten. Plug in Hybride und Fahrzeuge in höheren Preisklassen werden mit einem etwas geringeren Betrag gefördert. Die Maßnahme des erhöhten Umweltbonus ist befristet bis 31. Dezember 2021.

Eine weitere Neuerung rund um die Elektromobilität betrifft die Kfz-Steuer. Diese wird für Pkw stärker an CO2-Emissionen pro Kilometer ausgerichtet. Die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31. Dezember 2025 gewährt und bis 31. Dezember 2030 verlängert. Für Verbrenner wird die Kfz-Steuer stufenweise angehoben.

Eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge zeigt das BAFA hier.

 

Quellen: Bundesfinanzministerium & Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonktrolle