Elektromobilität
Der Europäische Rat hat einen neuen Rechtsakt für Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verabschiedet. Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten verpflichten sich die Länder zum europaweiten Aufbau von Ladestationen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe.
Der Europäische Rat hat die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) angenommen. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Ausbau von Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe in ganz Europa erreicht. Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für jedes Mitgliedsland Verpflichtungen, sodass der Verkehrssektor seinen CO₂-Fußabdruck deutlich reduzieren kann. Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket soll es der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Im Bereich der Mobilität ist eine ausreichende, öffentlich zugängliche Infrastruktur für alternative Antriebe dazu essenziell.
In der Verordnung werden spezifische Ziele für den Aufbau einer Lade- und Tankinfrastruktur festgehalten, die bis 2025 oder 2030 zu erreichen sind. Insbesondere müssen:
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat am 25. Juli 2023 wird die neue Verordnung nach dem Sommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gelten sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Quelle: Rat der Europäischen Union