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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Elektromobilität

Europaweite Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Der Europäische Rat hat einen neuen Rechtsakt für Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verabschiedet. Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten verpflichten sich die Länder zum europaweiten Aufbau von Ladestationen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe.

Die neue Verordnung sieht mehr öffentliche Ladekapazitäten auf den Straßen und entlang der Autobahnen in ganz Europa vor.
© iStock / violetkaipa

Der Europäische Rat hat die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) angenommen. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Ausbau von Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Kraftstoffe in ganz Europa erreicht. Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für jedes Mitgliedsland Verpflichtungen, sodass der Verkehrssektor seinen CO₂-Fußabdruck deutlich reduzieren kann. Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket soll es der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Im Bereich der Mobilität ist eine ausreichende, öffentlich zugängliche Infrastruktur für alternative Antriebe dazu essenziell. 

 

Konkrete Zahlen zum Erreichen der Klimaziele

In der Verordnung werden spezifische Ziele für den Aufbau einer Lade- und Tankinfrastruktur festgehalten, die bis 2025 oder 2030 zu erreichen sind. Insbesondere müssen:

  • bis 2025 Schnellladepunkte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW alle 60 km entlang der wichtigsten Verkehrskorridore – dem sogenannten Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) – errichtet werden;
  • bis 2025 Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 350 kW alle 60 km entlang dem TEN-V-Kernnetz und alle 100 km entlang dem TEN-V-Gesamtnetz errichtet werden – mit vollständiger Netzabdeckung bis 2030;
  • bis 2030 Wasserstofftankstellen, die sowohl Personenkraftwagen als auch schwere Nutzfahrzeuge versorgen, in allen städtischen Knoten und alle 200 km entlang des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden;
  • Seehäfen, die von einer Mindestanzahl großer Fahrgastschiffe oder Containerschiffe angelaufen werden, diesen Schiffen bis 2030 landseitige Stromversorgung bieten können;
  • Flughäfen stationäre Luftfahrzeuge bis 2025 an allen Flugsteigpositionen und bis 2030 an allen Vorfeldpositionen mit Strom versorgen können;
  • Nutzer von Elektrofahrzeugen oder Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb an Ladestationen oder Tankstellen mit Zahlungskarten oder Geräten mit Kontaktlosfunktion ohne Abonnement und unter vollständiger Preistransparenz leicht bezahlen können;
  • Betreiber von Ladestationen oder Tankstellen den Verbrauchern auf elektronischem Wege umfassende Informationen über die Verfügbarkeit, die Wartezeit oder den Preis an verschiedenen Tankstellen zur Verfügung stellen.

 

Bedeutung des Beschlusses für EU-Mitglieder

Nach der förmlichen Annahme durch den Rat am 25. Juli 2023 wird die neue Verordnung nach dem Sommer im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Die neuen Vorschriften gelten sechs Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

 

Quelle: Rat der Europäischen Union