Ladeinfrastruktur
Seit dem 1. August 2021 ist zumindest kurzzeitig wieder die Antragstellung für das Förderprogramm "Charge@BW" möglich. Sobald der Bund seinen Förderaufruf für nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im Sommer 2021 veröffentlicht, wird das Landesprogramm eingestellt.
Seit dem 1. August 2021 können wieder Förderanträge im Programm Charge@BW gestellt werden. Mit dem Förderangebot unterstützt das Land die Errichtung von öffentlich und nichtöffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Eine umgehende Antragstellung wird empfohlen, da das Programm ab Veröffentlichung der Bundesförderung für nichtöffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im Sommer 2021 wieder eingestellt wird. Die Anträge können vor dem Maßnahmenbeginn oder als Ausnahme im Rahmen des zulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der L-Bank gestellt werden.
Gefördert wird die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg