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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Förderaufruf für kommunale und gewerbliche Flotten

Bis zum 31. März 2021 können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.

Das Bundesverkehrsministerium startet einen Förderaufruf für gewerbliche und kommunale E-Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur.
© Adobe Stock / opolja

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzahlen und das Ladeinfrastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen. Besondere Unterstützung erfahren dabei kommunale und gewerbliche Flotten, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen

Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Rahmen ihrer kommunaler oder gewerblichen Flotten einreichen. Anträge können zum Beispiel auf Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen, bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 Prozent und 60 Prozent, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 Prozent möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Millionen Euro begrenzt.

Quelle: NOW GmbH