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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Förderaufruf zu F&E-Projekten

Im Rahmen der BMVI-Förderrichtlinie Elektromobilität sind Interessierte aufgerufen, bis zum 15. Februar Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einzureichen, die den Markthochlauf von E-Fahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität unterstützen.

Schriftzug "electric drive" auf einem E-Auto
Ein Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der Elektromobilität.
© e-mobil BW / KD Busch

Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ die Marktentwicklung der Elektromobilität. Zielsetzung ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten und die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.

Ein Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der Elektromobilität. Zum Beispiel Vorhaben zur Entwicklung, Initiierung und Erprobung elektromobiler Nutzungs- bzw. Betriebskonzepte (z.B. auch Mobility-as-a-Service) oder Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ladetechnologien, die eine zeitnahe Umsetzung der Technologie ermöglichen und den laufenden Ladeinfrastrukturausbau unterstützen können (auch Sektorenkopplungstechnologien).

Der aktuelle Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen mit dem Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung adressiert diese Schwerpunkte. Anträge für das beschleunigte Verfahren können bis zum 15. Februar 2021 eingereicht werden; Hierbei ist aufzuzeigen, dass ein verkürztes Skizzen- und Antragsverfahren und dementsprechend kurze Fristen im Projekt umgesetzt werden können. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Als Förderbudget stehen insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Quellen: Projektträger Jülich (PtJ), NOW GmbH und BMVI