Zum Hauptinhalt springen
Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Standortförderung

Förderprogramm Innovationsgutscheine fortgeführt

Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben.

Zwei Personen arbeiten an einer Mind-Map zum Thema nachhaltige Mobilitätskonzepte
Das Wirtschaftsministerium stellt drei Gutscheinlinien zur Verfügung: Innovationsgutschein BW, Innovationsgutschein Hightech BW und Innovationsgutschein Start-up BW
© e-mobil BW / KD Busch

Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin „THE Innovation LÄND“ bleibt, unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bereits seit 2008 Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Innovationsgutscheinen.

„Dieses erfolgreiche Innovationsprogramm wird fortgeführt. Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘ gestellt werden“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

 

Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben. Mit der operativen Durchführung des Programms hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. „Der Innovationsgutschein wird Unternehmen wie in der Vergangenheit auch als Zuschuss ausbezahlt. Die Förderung deckt maximal 50 Prozent der Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden“, sagte die Vorsitzende des L-Bank-Vorstands Edith Weymayr zu den Programmkonditionen.

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien. Das bisherige Förderspektrum ist dabei erhalten geblieben:

  • Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. 
  • Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

 

Auch Beratungsgutschein für Transformationsfragen verlängert

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium unterstützt nicht nur Innovationen im Land, sondern gibt mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft BW“ auch Orientierung für KMU der Automobilwirtschaft im Transformationsprozess. Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass mittelständische Unternehmen aus der automobilen Zuliefererindustrie oder aus dem Kfz-Gewerbe einen einfachen Zugang zu strategischer Beratung benötigen, um sich in der Transformation erfolgreich zu positionieren. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage wurde die Antragsfrist der Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ gemeinsam mit der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW und dem Projektträger VDIVDE-IT nun verlängert: Bis zum 31. Mai 2024 können Anträge eingereicht werden. Unternehmen können weiterhin bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung, zur strategischen Umsetzungsbegleitung und zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung gefördert werden. Entlang dieser drei Themenfelder sind somit pro Unternehmen bis zu drei Gutscheine, also ein Gutschein pro Themenfeld, möglich.

 

Informationsveranstaltung zum Beratungsgutschein

Am 12. Januar 2024 von 11-12 Uhr bieten die Landeslotsenstelle Transformationswissen BW und der Projektträger VDIVDE-IT eine Informationsveranstaltung zu den verlängerten Antragsmodalitäten und Fördervoraussetzungen an. Eine Anmeldung ist hier möglich. 

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg