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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Ladeinfrastruktur

Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ermöglicht Privatpersonen einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für Kombi-Paket aus Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden.

Haus mit Solarpanels und E-Auto mit Wallbox
Das BMDV ermöglicht einen Investitionszuschuss für eine Ladestation in Verbindung mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher.
© Adobe Stock / slavun

Das von Bundesminister Dr. Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaik-Anlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Investitionszuschuss für bidirektionales Laden möglich. Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystem, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das BMDV ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Die staatliche Förderbank KfW übernimmt die Abwicklung der Anträge, die über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital gestellt werden können. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" kann Seit Anfang September auf den Internetseiten des Bundeaanzeigers abgerufen werden. Weitere Informationen und Details zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der KfW. Ab dem 26. September 2023 ist die Antragstellung möglich.

Update 28.06.2023: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sind die für das Jahr 2023 gewährten 300 Millionen Euro bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist aktuell nicht mehr möglich.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)