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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Wasserstofftechnologie

Förderung für Brennstoffzellen-Pkw

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen neuen Förderaufruf für Brennstoffzellen-Pkw in Flotten veröffentlicht. Anträge können bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden. Insgesamt stehen im Rahmen des neuen Förderaufrufs bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung.

© e-mobil BW / Manuel Schaloske

Voraussetzung für die Förderung ist die Anschaffung von mindestens drei Fahrzeugen pro Antrag. Die Mindestanzahl kann auch durch die Bildung eines regionalen Beschaffungsverbundes erreicht werden. Mit diesem Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das BMVI die Anschaffung von Brennstoffzellen-Pkw.

Der Förderaufruf steht auf der NOW-Homepage zur Verfügung. Anträge können über das easy-Online Portal eingereicht werden.

Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen in Flotten. Dadurch kann ausschließlich die Beschaffung von Neufahrzeugen gefördert werden. Eine Förderung von durch Leasing beschafften Fahrzeugen ist ausgeschlossen. Fahrzeuge müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwei Jahren angeschafft werden. Die geförderten Fahrzeuge müssen mindestens zwei Jahre lang in der Flotte des Förderempfängers laufen.

Die Zuwendung erfolgt als Investitionszuschuss. Für Brennstoffzellen-Pkw wurden im Vorfeld durch den Zuwendungsgeber die förderfähigen Investitionsmehrausgaben ermittelt. Soweit die Zuwendung als EU-Beihilfe anzusehen ist, sind hinsichtlich der Höhe der Zuwendung die beihilferechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Danach sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig.

Für kleine bzw. mittlere Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozent respektive 10 Prozent bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Bei Zuwendungen, die nicht als EU-Beihilfe anzusehen sind, sind grundsätzlich Förderquoten von bis zu 50 Prozent der Investitionsmehrkosten möglich.

Quelle: electrive.net; now-gmbh.de