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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Wasserstofftechnologie

Förderung für Busse mit alternativen Antrieben

Das Bundesverkehrsministerium fördert ab dem 15. September 2021 die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben (technologieoffen), die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur sowie Machbarkeitsstudien. Bis zum Jahr 2024 stehen insgesamt 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Verkehrsbetriebe aus Baden-Württemberg erhalten Unterstützung bei der Antragserstellung.

Das Bundesverkehrsministerium startet die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.
© Abobe Stock / THINK b

Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Die technologieneutraleRichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ steht damit bereit. Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse und dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.

 

Unterstützung bei der Antragsstellung

Die Förderrichtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Baden-Württembergische Verkehrsbetriebe erhalten über den Stakeholder-Dialog Null-Emissions-Busse und die e-mobil BW Unterstützung bei der Antragsstellung. Dazu können sie auf Heinz Handtrack (E-Mail: heinz.handtrack(at)t-online.de) zugehen. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 werden zusätzliche Mittel folgen.

 

Förderschwerpunkte zu alternativen Antrieben von Bussen

Gefördert werden:

  • die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie
  • die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:

    • 80% der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse,
    • 40% Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Biogas-Busse,
    • 40% der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur,
  • und Machbarkeitsstudien.

Skizzen und Anträge können ab dem 15.September 2021 und bis zum 5. Oktober 2021 (für Investitionsvorhaben) oder bis zum 30. November 2021 (für Machbarkeitsstudien) eingereicht werden.

Quelle: Bundesverkehrsministerium