Wasserstofftechnologie
Das Bundesverkehrsministerium fördert ab dem 15. September 2021 die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben (technologieoffen), die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur sowie Machbarkeitsstudien. Bis zum Jahr 2024 stehen insgesamt 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Verkehrsbetriebe aus Baden-Württemberg erhalten Unterstützung bei der Antragserstellung.
Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ steht damit bereit. Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse und dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.
Die Förderrichtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Baden-Württembergische Verkehrsbetriebe erhalten über den Stakeholder-Dialog Null-Emissions-Busse und die e-mobil BW Unterstützung bei der Antragsstellung. Dazu können sie auf Heinz Handtrack (E-Mail: heinz.handtrack(at)t-online.de) zugehen. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 werden zusätzliche Mittel folgen.
Gefördert werden:
die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:
Skizzen und Anträge können ab dem 15.September 2021 und bis zum 5. Oktober 2021 (für Investitionsvorhaben) oder bis zum 30. November 2021 (für Machbarkeitsstudien) eingereicht werden.
Quelle: Bundesverkehrsministerium