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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Wasserstofftechnologie

Machbarkeitsstudien für E-Busse

Das Bundesverkehrsministerium fördert Machbarkeitsstudien zur Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben. Anträge können bis zum 30. November eingereicht werden. Bis zum Jahr 2024 stehen insgesamt 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Verkehrsbetriebe aus Baden-Württemberg erhalten Unterstützung bei der Antragserstellung.

Das Bundesverkehrsministerium startet die technologieneutrale „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.
© Abobe Stock / THINK b

Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Die technologieneutraleRichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ steht damit bereit. Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse und dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.

 

Unterstützung bei der Antragsstellung

Die Förderrichtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Baden-Württembergische Verkehrsbetriebe erhalten über den Stakeholder-Dialog Null-Emissions-Busse und die e-mobil BW Unterstützung bei der Antragsstellung. Dazu können sie auf Heinz Handtrack (E-Mail: heinz.handtrack(at)t-online.de) zugehen. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 werden zusätzliche Mittel folgen.

 

Förderschwerpunkte zu alternativen Antrieben von Bussen

Gefördert werden Machbarkeitsstudien zu Bussen mit alternativen batterie-elektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb. Skizzen und Anträge können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden.

Quelle: Bundesverkehrsministerium