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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Förderung für Linienbusse mit alternativen Antrieben

Das Land Baden-Württemberg untersützt öffentliche und private Busunternehmen bei der Beschaffung von Linien- und Bürgerbussen mit alternativen Antrieben. e-mobil BW unterstützt bei der Antragstellung.

Ein blaues Hologramm eines Busses
Mit ingesamt 25 Millionen Euro fördert das Verkehrsministerium Busse mit alternativen Antrieben. e-mobil BW unterstützt im Rahmen des Stakeholder-Dialogs "Null-Emissions-Busse" bei der Antragsstellung.
© iStock / Igor Korchak

Um den Klimaschutz im Nahverkehr (ÖPNV) zu verbessern, gewährt das Land höhere Zuschüsse für Linienbusse mit alternativen Antrieben. Zur Förderung von Linien- und Bürgerbussen stehen in diesem Jahr über 25 Millionen Euro zur Verfügung. Öffentlichen und privaten Busunternehmen werden vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben unterstützt.

Mindestquoten für klimafreundliche Fahrzeuge

Insbesondere der Umstieg auf Fahrzeuge mit elektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb erfordert von den Unternehmen hohe Einstiegsinvestitionen. Neben den Bussen muss zunächst auch die erforderliche Infrastruktur wie Ladestationen und Tanksäulen oder Werkstattkapazitäten geschaffen werden. Ab August 2021 gibt die Europäische Union (EU) für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gesetzliche Quoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen vor (Richtlinie 2009/33/EG).

Es ist ein Ziel des Landes Baden-Württemberg und des Verkehrsministerium durch die Neuausrichtung der Busförderung, die Mehrkosten für die Anschaffung der elektrisch betriebenen Busse im öffentlichen Personennahverkehr, ergänzend zu Förderprogrammen des Bundes, abzufedern.

Busförderprogramm des Landes

Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehre betreiben, sowie Bürgerbusvereine, Kommunen und Landkreise. Die Antragsbearbeitung für das Busförderprogramm erfolgt wie in den Vorjahren durch die L-Bank. Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs „Null-Emissions-Busse“ unterstützt die e-mobil BW bei der Antragsstellung für die angekündigte Bundesförderrichtlinie für Busse mit alternativen Antrieben und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Eine Antragstellung ist vom 1. Juli bis 21. Juli 2021 bei der L-Bank möglich.

 

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg