Standortförderung
Zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs fördert das Land innovative Unternehmen im ländlichen Raum - in der aktuellen Förderrunde neun Unternehmen mit 3,25 Millionen Euro. Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Ideen von heute und stärkt die Wirtschaftsfähigkeit von morgen.
Mit der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.
Die hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung in Baden-Württemberg zahlen sich aus, denn THE LÄND zählt zu den innovativsten Regionen der Europäischen Union. Die gezielte Förderung von Innovationen soll dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine Position als Technologie- und Weltmarktführer erhalten kann.
Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen.
In der aktuellen Förderrunde erhalten neun Unternehmen insgesamt 3,25 Millionen Euro aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die in der siebzehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.
Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte. Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Quelle: Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg