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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Förderung für Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen

Unternehmen und Kommunen können künftig eine Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen beantragen. Mit der neuen Förderrichtlinie erweitert das Bundesverkehrsministerium die Förderung der Elektromobilität um einen wichtigen Baustein.

Mehrere elektrische Fahrzeuge laden an nicht-öffentlichen Ladestationen
© iStock / Chesky_W

Im Rahmen der Förderrichtlinie "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen" wird der Erwerb und die Errichtung einer neuen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten gefördert. So sollen Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Kommunen und Unternehmen geschaffen werden. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt. Hersteller von förderfähigen Ladeeinrichtungen können diese hier listen lassen.

Die Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) deckt 70 Prozent der Ausgaben und maximal 900 Euro pro Ladepunkt ab. Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Wichtiger Beitrag zur Elektrifzierung

„Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken.", so der Sprecher des Leitunsgteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur Johannes Pallasch. Die gezielte Förderung von Ladeinfrastruktur bei Arbeitgebern trägt dazu bei, diese Potenziale auszuschöpfen und treibt die Elektrifzierung des Verkehrs weiter voran.  

 

Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur