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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Elektromobilität

Förderung: Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen

In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werden Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützt. Die Förderung zielt auf gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie den dafür notwendigen Netzanschluss ab.

Eine blaue Parkfläche mit einem E-Auto Symbol darauf.
Mit dem Förderprogramm wird die Ladeinfrastruktur-Förderlandschaft des BMDV um ein wichtiges Ladeszenario erweitert.
© iStock / 100pk

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine neue Förderung veröffentlicht, die Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw unterstützt. Dabei werden gezielt gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss unterstützt. Im Fokus des BMDV-Förderprogramms stehen vor allem Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Erstmalig sind neben Ladepunkten für Pkw auch Ladepunkte speziell für Lkw in einem größeren Rahmen förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Gezielte Unterstützung für Unternehmen

"Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität", so Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.

 

Förderdetails

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das Förderprogramm inhaltlich. Förderanträge können hier online ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden.


Online-Seminar zum Förderprogramm

Am 20. September 2023 von 9 bis 10 Uhr wird für Interessierte das Online-Seminar „FA Errichtung gewerbliche Schnellladeinfrastruktur“ angeboten. Darin werden alle relevanten Informationen zum Antragsverfahren erläutert. Die Anmeldung erfolgt hier.

 

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)