Elektromobilität
Das Land Baden-Württemberg startet eine neue Förderung für vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge. Die Förderung soll gezielt ländliche Regionen unterstützen.
Das Förderprogramm unterstützt umweltfreundliche, ressourcenschonende und gemeinschaftliche Mobilität durch Carsharing-Angebote im ländlichen Raum sowie an bislang unterversorgten Standorten. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, CO₂-Emissionen zu senken und den öffentlichen Raum zu entlasten.
In Baden-Württemberg tätige Carsharing-Unternehmen
Wohnungsbaugesellschaften mit eigenem Carsharing-Angebot oder als Zuwendungsempfänger
Vereine und Genossenschaften mit Carsharing-Angeboten
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung von 15.000 Euro pro Fahrzeug. Gefördert werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge gemäß §2 Nr. 2 und Nr. 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Der Zuschuss darf maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen.
Förderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg