Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.
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Elektromobilität

Förderung von Carsharing im ländlichen Raum

Das Land Baden-Württemberg startet eine neue Förderung für vollelektrische Carsharing-Fahrzeuge. Die Förderung soll gezielt ländliche Regionen unterstützen.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
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Das Förderprogramm unterstützt umweltfreundliche, ressourcenschonende und gemeinschaftliche Mobilität durch Carsharing-Angebote im ländlichen Raum sowie an bislang unterversorgten Standorten. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, CO₂-Emissionen zu senken und den öffentlichen Raum zu entlasten.
 

Wer kann Fördermittel erhalten?

  • In Baden-Württemberg tätige Carsharing-Unternehmen

  • Wohnungsbaugesellschaften mit eigenem Carsharing-Angebot oder als Zuwendungsempfänger

  • Vereine und Genossenschaften mit Carsharing-Angeboten


Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung von 15.000 Euro pro Fahrzeug. Gefördert werden ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge gemäß §2 Nr. 2 und Nr. 4 Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Der Zuschuss darf maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen.

Förderanträge können bis zum 20. November 2025 (Antragszeitraum) eingereicht werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
 

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg