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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Digitalisierung

Förderwettbewerb: Digitale Mobilität in Kommunen

Neuer Förderwettbewerb des Landes will digitale Mobilität in den Kommunen weiter vorantreiben. Landkreise, Städte und Gemeinden sind dazu aufgerufen, sich zusammenzuschließen und zu beteiligen. Gesucht werden u.a. intelligente Verkehrssteuerungen, Park- und Logistiksysteme oder automatisiertes Fahren für Personen oder Waren.

Planungsmodell einer Stadt mit Pictogrammen
Neuer Förderwettbewerb soll die digitale Mobilität in die baden-württembergische Kommunen bringen. Antragsfrist für die erste Bewertungsstufe ist der 31. Januar 2022.
© iStock / Chombosan

Weniger Staus, Lärm und Unfälle, saubere Luft und Klimaschutz sowie mehr individuelle Mobilität für alle Bürger:innen: Das sind die Ziele der Landesregierung mit dem neuen Förderwettbewerb "Kommunale Skalierung digitaler Mobilität in Baden-Württemberg". Landkreise, Städte und Gemeinden sind deshalb dazu aufgerufen, sich zusammenschließen und digitale Mobilitätslösungen gemeinsam mit Anbietenden in der Fläche zu etablieren.

Die Förderung zielt damit vor allem auf Marktdurchdringung, Wachstum und Expansion neuer Produkte und Dienstleistungen über Kommunen ab, so dass die Potenziale der Digitalisierung im Mobilitätsbereich durch Netzwerkeffekte gehoben werden können. Der Fördergegenstand ist entsprechend weit gefasst – von zum Beispiel intelligenter Verkehrssteuerung, über Park- oder Logistiksysteme bis zu automatisiertem Fahren für Personen, Waren oder andere Aufgaben.

Bewerben können sich Konsortien bestehend aus einer antragstellenden und mindestens zwei weiteren Kommunen aus Baden-Württemberg mit einer Gesamteinwohnerzahl von mindestens 30.000 im Verbund mit mindestens einem Unternehmen der Mobilitätswirtschaft aus Baden-Württemberg. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 600.000 Euro.

Durchgeführt wird der Förderwettbewerb im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg sowie der Digitalisierungsstrategie digital@bw der Landesregierung. Die Antragsfrist für die erste Bewertungsstufe läuft bis zum 31. Januar 2022.

 

Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg