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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Ideenwettbewerb für Städte

Umweltfreundliche und nachhaltige Transportlogistik in ländlichen Gebieten: Wie kann hier Elektromobilität eingesetzt werden?

Schriftzug "electric drive" auf einem E-Auto
© e-mobil BW / KD Busch

Mit dem Wettbewerb „Elektromobile Logistik in Klein- und Mittelstädten“ fördert das Wirtschaftsministerium Ideen, die sich mit dem Einsatz von E-Fahrzeugen oder autonomen Transportsystemen im ländlichen Raum beschäftigen. Konsortien aus mindestens einem KMU aus dem Logistikbereich und mindestens einer Gebietskörperschaft als kommunalem Akteur fördert das Wirtschaftsministerium mit insgesamt einer Million Euro. Dies gab Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bekannt. „Wir wollen E-Mobilität und damit Nachhaltigkeit in der Logistik im ländlichen Raum noch weiter voranbringen“, sagte die Ministerin. „Die Paketzahlen in Baden-Württemberg steigen auch durch den Online-Handel immer weiter an. Gerade in unseren zahlreichen ländlichen Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte steht die Logistik aktuell vor großen Herausforderungen“, so die Ministerin weiter. Denn aufgrund der größeren Entfernungen und der niedrigeren Anzahl an Halten seien Lieferungen im ländlichen Raum oft nicht wirtschaftlich. Darüber hinaus habe auch die Logistik-Branche zunehmend Probleme, die nötigen Personalkapazitäten bereitzustellen.

Neue Logistiksysteme und innovative technische Lösungen

Im Rahmen des Wettbewerbs sollen pilothaft entwickelte Ideen gefunden und erprobt werden, wie der Einsatz von E-Fahrzeugen wie LKW, PKW, E-Scootern, Lastenrädern oder autonomen Transportsystemen die Branche im ländlichen Raum unterstützen kann. Ein antragsberechtigtes Konsortium besteht aus mindestens zwei antragsberechtigten Konsortialpartnern aus mindestens einem KMU aus dem Logistikbereich und mindestens einer Gebietskörperschaft als kommunalem Akteur (z. B. Kommune, Stadt, Gemeinde). Unterstützend können weitere kleine und mittelständische Unternehmen (z. B. aus dem produzierenden Gewerbe oder anderer Branchen) Konsortialpartner werden. Es stehen insgesamt eine Million Euro bereit. Je Konsortium sind Förderungen bis zu 250.000 Euro möglich. Die Fördersumme pro Konsortialpartner ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt.

Die vollständigen und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Anträge sind spätestens zum 14. Februar 2020 auf den dafür vorgesehenen Vordrucken in zweifacher Fertigung vom Konsortialführer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen. Der Wettbewerb findet im Rahmen der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ statt.