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Förderinformationen

Innovationswettbewerb: Industrie 4.0-Lösungen

Das Wirtschaftsministerium hat den Förderaufruf zum Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ ins Leben gerufen. Es werden innovative Projektideen und Technologien gefördert, die die Optimierung von betriebsinternen Prozessen hin zu einer klimaneutralen Produktion verfolgen. Die Antragsfrist endet am 10. Juni 2022.

Es ist der Arm eines orangenen Industrie-Roboters zu sehen.
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs sollen Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden, die betriebsinterne Prozesse klima- und umweltschonender gestalten.
© iStock / tickcharoen04

Technologie aus dem Spektrum Industrie 4.0 stellt bei der klimaneutralen Umsetzung von Produktionsprozessen eine entscheidende Rolle. Damit Unternehmen motiviert werden, bestehende Potenziale auch effektiv zu nutzen, hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium den Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ ins Leben gerufen. Im Fokus stehen dabei innovative Industrie 4.0-Lösungen von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die die Chancen und Potenziale in der Produktion nutzen. Das Ziel ist es, durch diese Technogien die betriebsinterne Ressourceneffizienz zu steigern und somit Prozesse klima- und umweltschonender zu gestalten.

 

Bestehende Prozesse optimieren

Der Innovationswettbewerb soll Unternehmen dazu anregen, Industrie 4.0-Lösungen zu entwickeln und zu erproben, die Produktionsprozesse optimieren. Die daraus resultierenden Effekte umfassen unter anderem:

  • Verringerung des Energieverbrauchs
  • Verringerung des Materialeinsatzes
  • Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken
  • Vermeidung oder Verminderung von Abfällen
  • Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten
  • Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung
  • Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss

Neben einzelbetrieblichen Projekten sind auch Konsortialvorhaben aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Aus diesem Grund sollen Ergebnisse aus dem Forschungsbereich im Rahmen des Wissenstransfers auch anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. 

Die Laufzeit der Förderung beginnt frühestens am 1. August 2022 und endet spätestens am 31. Dezember 2023.
Anträge können bis zum 10. Juni 2022 eingereicht werden. 

 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg