Gesellschaft & Bildung
Wissenschaftliche Leistungen und innovative Ideen von Frauen in der Gesellschaft sichtbarer machen: Das ist das Ziel des Förderschwerpunkts „Innovative Frauen im Fokus“, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf den Weg gebracht hat.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) leistet mit der Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“ im Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ einen Beitrag zu den gleichstellungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehört, die Chancen auf Mitwirkung von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu erhöhen, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Die Förderziele sind:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in frauen- und/oder genderspezifischer Forschung und/oder in der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen verfügen.
Für die Förderung von Forschungs- und Umsetzungsprojekten mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren sind Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 36 Millionen Euro vorgesehen. Für die Förderanträge sind folgende Einreichungsfristen vorgesehen: 31. Dezember 2020, 30. November 2021 und 30. November 2022.
Auch die Landesagentur e-mobil BW setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, seinen Werdegang individuell gestalten kann, ohne dass er sich auf gesellschaftlich vorgeformten Wegen bewegen zu müssen. Konkret unterstützt sie die Landesinitiative "Frauen in MINT-Berufen". Ziel der Initiative ist es, Mädchen und Frauen gezielt in ihrer Entscheidung für MINT-Berufe zu bestärken und sie auf ihrem Weg in die MINT-Arbeitswelt zu begleiten.
Quelle: BMBF