Elektromobilität
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte eines neuen, sozial gestaffelten Förderprogramms für E-Autos beschlossen. Privatpersonen, die ab dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride neu zulassen, können je nach Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengröße Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen. Förderfähig sind Kauf und Leasing von Neuwagen.
Wer ein Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Fahrzeug mit Reichweitenverlängerer (Range-Extender) neu anschafft, wird künftig staatlich unterstützt. Die Bundesregierung fördert solche Neuzulassungen sozial gestaffelt mit mindestens 1.500 Euro und bis zu 6.000 Euro. Ziel ist es, den Klimaschutz voranzubringen und zugleich Familien sowie die Automobilindustrie zu entlasten.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Automobilindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten. Nachdem die Bundesregierung bereits viel getan hat, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen, unterstützt dieses Förderprogramm gezielt Privatleute. Die Mittel reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren. Das ist ein starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland. Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat. Im vergangenen Jahr waren etwa 80 Prozent der bei uns neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. Auch die Top-Ten der neu zugelassenen E-Fahrzeugmodelle zeigen, wie stark die deutsche Autoindustrie ist. In diesem Jahr werden noch weitere und auch günstigere Modelle der deutschen Hersteller auf den Markt kommen."
Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch Leasing. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Brutto-Haushaltseinkommen und erhöht sich um 5.000 Euro pro Kind für bis zu zwei Kinder. Damit können Haushalte mit zwei oder mehr Kindern bis zu 90.000 Euro verdienen.
Gefördert wird jedes neue batterieelektrische Fahrzeug mit mindestens 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride oder Range-Extender, die bestimmte CO₂-Anforderungen erfüllen, beträgt die Basisförderung 1.500 Euro. Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten zusätzliche Zuschläge, sodass die Förderung bei Familien mit niedrigem Einkommen und zwei Kindern bis zu 6.000 Euro erreichen kann. Weitere Details veröffentlicht das Bundesumweltministerium.
Der Förderantrag kann ab Mai 2026 über eine Online-Plattform gestellt werden. Die Förderung gilt jedoch rückwirkend für Fahrzeuge, die bereits ab Januar 2026 zugelassen wurden. Voraussetzung ist eine Mindesthaltedauer von drei Jahren.
Das Programm ist Teil des geplanten Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und soll den Kauf von bis zu 800.000 Fahrzeugen ermöglichen. Finanziert wird es über den Klima- und Transformationsfonds mit einem Volumen von drei Milliarden Euro über drei Jahre.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)