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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Standortförderung

Lieferkettengesetz - Hilfestellung für betroffene KMU

Zunächst tritt das Lieferkettengesetz am 1. Januar 2023 nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Dennoch sind viele kleine und mittlere Unternehmen mittelbar betroffen. KMUs sind nun gefordert, ihre eigene Lieferkette genau zu kennen. Zahlreiche Stellen bieten Unterstützung und weiterführende Informationen.

Vier Personen an einem Besprechungstisch, die diskutieren.
Der deutsche Bundestag hat das Lieferkettengesetz verabschiedet. Für mittelständische Unternehmen ergeben sich damit neue Fragestellungen.
© iStock / shironosov

Das Lieferkettengesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen künftig verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Zwar tritt es ab 1. Januar 2023 zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, aber viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind mittelbar betroffen und müssen ihre eigene Lieferkette wiederum genau kennen.

 

KMUs als Zulieferer betroffen

Für die Unternehmen bleiben nur noch wenige Monate für die Vorbereitung und Umsetzung. Informationen und konkrete Hilfe - gerade für KMU, die Zulieferer der großen Firmen sind - stellen unter anderem die IHK Region Stuttgart, das Bundes­ministerium für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

 

Transformationswissen BW informiert Mittelständler

Tiefergehende Informationen zu den Lieferketten der Automobilwirtschaft und ihren kritischen Elementen finden KMUs auch in der Publikationensdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW. Die Lotsenstelle bietet mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg Orientierung im Transformationsprozess der Automobilwirtschaft. Die Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive, e-mobil BW, koordiniert die im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW entstandene Landeslotsenstelle.

 

Beratungsgutschein "Transformation Automobilwirtschaft"

Das Wirtschaftministerium Baden-Württemberg bietet seit Januar 2021 einen niederschwelligen Zugang zu strategischer Beratung. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können den Gutschein u.a. für die Beratung zu Geschäftsmodellentwicklung, Digitalisierung oder Qualifizierung beantragen. Auch eine Analyse der eigenen Lieferketten ist als Beratungsleistung möglich. Transformationswissen BW informiert zu Inhalten und Prozessen des Beratungsgutscheins. Weitere Infos auf der Webseite von Transformationswissen BW.