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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Klimaschutz & Verkehrssektor

Nachrüstung von Lieferfahrzeugen

Das Bundesverkehrsministerium fördert die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen. Die Fahrzeuge sollen überwiegend in Kommunen eingesetzt werden, die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid betroffen sind. Die Antragsfrist ist der 15. Oktober 2021.

Anträge zur Förderung von Nachrüstungen mit Stickoxidminderungssystemen können bis zum 15. Oktober 2021 gestellt werden.
© iStock / deepblue4you

Das Bundesverkehrsministerium fördert die Nachrüstung von gewerblich oder kommunal genutzten leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen. Handwerker- und Lieferfahrzeuge z. B. von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder im kommunalen Einsatz verwendete Fahrzeuge sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.

Details zum Förderprogramm

Gefördert werden System- und Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidemissionen. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 Tonnen bis 7,5 Tonnen, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben. Außerdem werden gewerbliche Fahrzeughalter gefördert, deren Firma nennenswerte Aufträge in einer der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat. Überdies sind auch Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen sowie öffentliche und private Unternehmen antragsberechtigt, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe agieren.

Im Förderprogramm wird zwischen „leichten“ (2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen) und „schweren“ (von 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen) Handwerker- und Lieferfahrzeugen unterschieden. Die Förderanträge werden getrennt gestellt und können bis zum 15. Oktober beim Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

Quelle: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen