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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Neue Fördermittel für Beschaffung von E-Fahrzeugen für Kommunen

Für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen, betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ab sofort wieder Mittel bereit. Gefördert werden kommunale Flotten und Fahrzeuge, die in einem kommunalen Kontext zum Einsatz kommen. Mit diesem vierten Förderaufruf werden gezielt Kommunen unterstützt, die nach der Anpassung der Förderrichtlinie in 2017 noch nicht gefördert wurden.

Schriftzug "electric drive" auf einem E-Auto
© e-mobil BW / KD Busch

Die Zuwendungshöhe für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Im nicht wettbewerblichen Bereichen wird die Fahrzeugbeschaffung im Regelfall mit 75 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert, bei finanzschwachen Kommunen sogar mit 90 Prozent. Mit einem weiteren Aufruf wird auch die Erstellung von anwendungsorientierten kommunalen Elektromobilitätskonzepten gefördert. Er richtet sich vorrangig an Kommunen, die keine Förderung der Masterpläne zum „Sofortprogramm saubere Luft 2017-2020“ erhalten.

Förderanträge für beide Aufrufe können bis zum 31. August 2018 eingereicht werden.

Alle relevanten Unterlagen für die Einreichung der Projektanträge werden im easyonline Portal des Bundes zur Verfügung gestellt. Die Basis für den aktuellen Aufruf ist die Förderrichtlinie Elektromobilität vom 09.06.2015 (Update: 05.12.2017).

 

Quelle: NOW Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie