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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Neuer Förderaufruf für die Elektromobilität

Zur Förderung des Markthochlaufs der Elektromobilität und für den Ausbau von Ladeinfrastruktur, richtet sich ein aktueller Förderaufruf des Bundes im laufenden Förderprogramm „Sofortprogramm Saubere Luft“ speziell an Kommunen, die von hohen NOx-Belastungen betroffen sind.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
© Shutterstock / moreimages

Neben Kommunen werden auch Betriebe gefördert, in denen zum einen Fahrzeuge gewerblich genutzt werden und zum anderen die Kommune bestätigt, dass der Erwerb der Fahrzeuge zum kommunalen Elektromobilitätskonzept gehört. Einreichungsfrist der Förderanträge ist der 13. Mai 2019.

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen kommunale Fahrzeugflotten, Flotten mit hoher innerstädtischer Verkehrsleistung und der ÖPNV. Der gewerbliche Einsatz von Elektrofahrzeugen (u.a. im Taxigewerbe, im Lieferdienst, im Car-Sharing, bei Handwerkern sowie bei sozialen Kranken- und Pflegediensten) wird ebenfalls gefördert, sofern die betroffene Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

Das Ziel ist es, den Markthochlauf von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb inklusive der hierfür notwendigen Infrastruktur zu unterstützen. Konkret gefördert werden der Kauf (auch Leasing) von neuen Elektroautos, sowie optional die Beschaffung der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur. Die Anteilfinanzierung beträgt bis zu 40 Prozent bzw. auch höher, falls die Investition nicht anderweitig realisiert werden kann.

Die Gesamtkoordination der Fördermaßnahme und insbesondere die Steuerung der programmatischen Begleitforschung erfolgt durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW). Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Hintergrund des Förderprogramms Saubere Luft: Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI das Ziel der Bundesregierung, die Zahl der E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen im Sinne des Markthochlaufs – insbesondere in kommunalen Flotten – zu erhöhen, und die hierzu benötigte Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Quelle: BMVI, NOW GmbH, Projektträger Jülich