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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Unterstützung für den Mittelstand

Das Kabinett hat einem Förderangebot zugestimmt, das den Mittelstand im Land stärker unterstützen soll. Die L-Bank gewährt zusätzlich zu dem bestehenden Liquiditätskredit einen Tilgungszuschuss bis zu 300.000 Euro.

Mit dem neuen Instrument soll insbesondere der baden-württembergische Maschinen- und Anlagenbau sowie die Automobilbranche gestärkt werden.
© Shutterstock / aldorado

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und die L-Bank erweitern ihr Förderangebot in der Corona-Krise um einen Liquiditätskredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss, um gezielt das Eigenkapital von kleinen und mittleren Unternehmen im Land zu stärken. Das Kabinett hat dem Programm zugestimmt, das im Juni starten soll. Es soll das bestehende Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzen und Förderlücken schließen. Die L-Bank ergänzt dazu den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von bis zu zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro.

„Viele mittelständische Unternehmen müssen aktuell massive Liquiditätsengpässe überbrücken. Deshalb erweitern wir unser Portfolio an Maßnahmen um ein wichtiges Instrument, mit dem wir unseren an sich gesunden Unternehmen mit einem Zuschuss unter die Arme greifen können. Dieser wirkt wie Eigenkapital. Damit tragen wir dazu bei, dass sie ihre Struktur auch während des coronabedingten Stillstandes aufrechterhalten und nach der Krise rasch wieder agieren können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

 

Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit

Der Tilgungszuschuss zum Liquiditätskredit ergänzt die bestehenden KfW-Sonderprogramme. Er richtet sich zum einen an kleine und junge Unternehmen, die nicht vom KfW-Schnellkredit umfasst sind, und zum anderen an den industriellen Mittelstand mit bis zu 500 Mitarbeitern. Um den Liquiditätskredit beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent in diesem Jahr aufweisen.

Die Ausreichung des Kredits soll über die jeweiligen Hausbanken erfolgen und kann deshalb mit einer bis zu 90-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden. So soll es den Geschäftsbanken trotz der derzeit nicht einschätzbaren Risiken ermöglicht werden, die Liquiditätshilfen auszuzahlen. Es wird mit einem Kreditvolumen in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro gerechnet. Insgesamt ist mit Gesamtkosten von circa 110 Millionen Euro zu rechnen. Das beinhaltet Tilgungszuschuss, Ausfallrisiko und Bearbeitungskosten der L-Bank.

 

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg