Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.
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Infrastruktur

TruckCharge@BW: Aktualisierte Fördergrundsätze

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg stärkt mit dem Förderprogramm TruckCharge@BW den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge. Gefördert werden Planung, Bau und Netzanschluss von Ladepunkten – sowohl auf Betriebsgeländen als auch an öffentlichen Standorten.

Ein LKW an einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge
TruckCharge@BW startete am 1. November 2024 und unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.
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Um den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben im Nutzfahrzeugbereich zu steigern, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im November 2024 das Förderprogramm TruckCharge@BW gestartet. Gefördert werden die Beschaffung und Installation neuer stationärer Ladepunkte – öffentlich oder nichtöffentlich zugänglich – inklusive des erforderlichen Netzanschlusses für das kabelgebundene Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen in Baden-Württemberg. Dies gilt insbesondere für Betriebsgelände, Umschlagpunkte und Lade-Hubs.
 

Aktualisierte Fördergrundsätze

Um die Förderung noch attraktiver zu machen und Unternehmen stärker bei der Elektrifizierung ihrer Flotten zu unterstützen, wurden die Fördermodalitäten angepasst:

  • Der Zuschuss orientiert sich prozentual an den förderfähigen Installationskosten.

  • Förderfähig sind die Kosten für den Bau und die Installation von Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss.

  • Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen 50%, für mittlere Unternehmen 40% und für Großunternehmen 20% der zuwendungsfähigen Kosten.

  • Die maximale Zuschusshöhe ist dabei je Ladepunkt mit einer Ladeleistung von über 22 kW auf 50.000 Euro und bei Anschluss an das Spannungsnetz auf 150.000 Euro begrenzt.

Förderanträge können bis zum 30.06.2026 bei der L-Bank eingereicht werden. Weitere Infos können auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg und der L-Bank abgerufen werden.

Quelle: L-Bank