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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Unterstützung für den Markthochlauf der Elektromobilität

Mit erweiterten und neuen Förderlinien der Landesinitiative III „Marktwachstum Elektromobilität BW“ werden Anschaffungen von E-Fahrzeugen oder auch die Planung und Umsetzung von Konzepten im Bereich E-Mobilität gefördert.

Schriftzug "electric drive" auf einem E-Auto
© e-mobil BW / KD Busch

Zum 1. Juni 2019 startete eine zusätzliche Förderung des Landes zur Anschaffung von E-Taxis und für eine Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis. Außerdem werden E-Roller für Sharing-Systeme in die Förderung aufgenommen. Darüber hinaus wird die Verschrottung alter Verbrennungszweiräder und gleichzeitige Anschaffung von E-Zweirädern in Form einer Abwrackprämie unterstützt. Für Kommunen gibt es neue Fördermöglichkeiten für Beratungskonzepte und der Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigungen von Elektrofahrzeuge. Gleichzeitig wird der bereits etablierte BW-e-Gutschein um weitere Antragsberechtigte ergänzt.

Die aktuellen Fördermöglichkeiten, Fördersätze und Förderhöhen gibt es in folgender Übersicht.

„Mit unseren Förderangeboten setzen wir attraktive Anreize für eine elektrifizierte und nachhaltige Mobilitätund gleichen die derzeit noch höheren Anschaffungskosten aus. Elektrofahrzeuge sind energieeffizient, praktisch und längst alltagstauglich“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Über die Landesinitiative III "Marktwachstum Elektromobilität BW"

Im Rahmen des Nachtrags zum Haushalt 2018/19 hat der Landtag im Dezember 2018 zusätzlich 40 Millionen Euro für die Förderung der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität“ für die Jahre 2018 bis 2021 bereitgestellt. Mit den neuen Förderungen wird die bereits erfolgreich laufende Elektromobilitätsinitiative weiter ausgebaut. Seit Beginn der Fördermaßnahmen im Jahr 2017 konnten über 1.300 E-Lastenräder und rund 900 E-PKWs gefördert werden. Die bewilligte Gesamtfördersumme für den BW-e-Gutschein beträgt rund 3,5 Millionen Euro und hat dadurch insgesamt rund 22 Millionen Euro Gesamtinvestition in Elektrofahrzeuge (Nettolistenpreis) bewirkt. Damit erreicht die Förderung eine Hebelwirkung von einem Faktor über sechs.

Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg