Das Cyberresilienz-Gesetz soll verbindliche Sicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte in Europa vorschreiben. Was kommt mit der Verordnung auf KMU in Baden-Württemberg zu? In der Online-Veranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg berichten Expert:innen über den aktuellen Verordnungsentwurf und bewerten ihn aus Sicht der mittelständischen Industrie.
Durch Cyberangriffe entstehen Wirtschaft und Gesellschaft Schäden in einem immer größeren Ausmaß. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im September dieses Jahres den Entwurf für ein Cyberresilienz-Gesetz („Cyber Resilience Act“) vorgelegt. Mit dieser Regulierung sollen verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu sämtliche vernetzte Produkte vorgeschrieben werden. Die Verordnung betrifft damit branchenübergreifend viele Unternehmen in Baden-Württemberg.
Ziel der Online-Veranstaltung ist, die Unternehmen im Land frühzeitig darüber zu informieren, welche neuen Anforderungen mit der Gesetzesinitiative konkret auf sie zukommen. Zudem soll ein Beitrag dazu geleistet werden, wie im Dialog mit der Kommission eine möglichst praxistaugliche Ausgestaltung des Cyberresilienz-Gesetzes erreicht werden kann.
Folgendes Programm erwartet Sie:
Anmeldeschluss zur Online-Veranstaltung ist der 28.11.2022.
Quelle: Koordinierungsstelle der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg (IW4.0)