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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Wasserstofftechnologie

Aufbau europäischer Wasserstoff-Wertschöpfungsketten

Die europäische Kommission stuft Förderprojekte zu Wasserstofftechnologien potenziell als "Important Projects of Common European Interest" ein, um den Aufbau von europaweiten Wasserstoff-Wertschöpfungsketten zu ermöglichen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant dazu ein Interessensbekundungsverfahren.

Flagge der Europäischen Union
Förderprojekte zu Wasserstofftechnologien und -systemen werden potenziell als "Important Projects of Common European Interest" eingestuft.
© Adobe Stock / donfiore

"Important Project of Common European Interest" (kurz: IPCEI) bezeichnet ein Vorhaben, das mittels staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leistet. Wasserstofftechnologien und -systeme werden von der europäischen Kommission potenziell als IPCEI-Projekte angesehen. Das europäische Engagement wird auch durch die europäische Wasserstoffstrategie und die „European Clean Hydrogen Alliance“ (ECH2A), die EU-weite Investitionsprojekte unterstützen soll, deutlich. Würden Förderprojekte zu Wasserstofftechnologien und -systemen als IPCEI eingestuft, könnten pan-europäische, strategische Investitionsprojekte mit nationalen Haushaltsmitteln gefördert und gängige Förderbeschränkungen zum Aufbau europäischer Wasserstoff-Wertschöpfungsketten teilweise aufgehoben werden.

Auch die Bundesregierung unterstützt die Initiierung von Förderprojekten im Wasserstoff-Bereich und hat im Juni 2020 mit der Nationalen Wasserstoffstrategie neun Milliarden Euro für die Technologie veranschlagt. 

 

Bundesweites Interessensbekundungsverfahren startet

Zur Vorbereitung eines IPCEIs plant das Bundeswirtschaftsministerium ein Interessensbekundungsverfahren im Herbst 2020.

Mögliche Projekte sollten bereits jetzt vorbereitet werden. Die e-mobil BW informiert rechtzeitig zu dessen Veröffentlichung und steht gemeinsam mit der Landesregierung für Fragen unterstützend zur Verfügung.

Das Verfahren steht grundsätzlich allen Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette offen. Vier Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:

  • Ein finanziell umfangreiches Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse
  • Beteiligung von mehr als einem Mitgliedsstaat
  • Positive Spillover-Effekte auf den Binnenmarkt
  • Kofinanzierung durch den Empfänger

Es sind folgende Förderschwerpunkte zu erwarten:

  • Erzeugungskapazitäten
    (z.B. grüner Wasserstoff)
  • Transport von Wasserstoff
    (z.B. Schaffung eines europäischen Verbundnetzes für Wasserstoffleitungen, Transport via Schiff)
  • Verwendung im Industriebereich
    (z.B. Chemieindustrie, Raffinerien, Direktreduktionsanlagen in der Stahlindustrie)
  • Verwendung im Mobilitätssektor inkl. Tankstelleninfrastruktur
    (z.B. Luftverkehr, Seeverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Nutzfahrzeuge)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie