Wasserstofftechnologie
Das Bundesverkehrsministerium fördert mit neuem Aufruf im Rahmen des Programms NIP 2 die Beschaffung von Flurförderfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb sowie die Errichtung von dafür notwendigen Tankstellen und Elektrolyseuren. Anträge können bis zum 20. November 2020 eingereicht werden.
Mit einem neuen Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Flurförderzeug-Flotten mit Brennstoffzellenantrieb sowie die entsprechende Betankungsinfrastruktur. Diese umfasst die Errichtung von Tankstellen und Elektrolyseuren, die zur on-site Erzeugung von Wasserstoff genutzt werden.
Das Fördervolumen beläuft sich auf 5 Millionen Euro, wobei die Anträge anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung priorisiert werden. Förderfähig sind Flurförderzeug-Flotten ab einem Mindestbedarf von drei Kilogramm Wasserstoff pro Betriebsstunde der Gesamtflotte oder ab einer Mindestanzahl von zehn Fahrzeugen.
Auch die Investitionskosten eines Elektrolyseurs, der als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur genutzt wird, sind förderfähig. Hierbei muss eine Mindestleistung der Gesamtanlage von 250 kWel und der Betrieb mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien gewährleistet sein.
Antragsfrist ist der 20. November 2020.
Quellen: NOW GmbH & Projektträger Jülich