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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Wasserstofftechnologie

BMVI fördert Kehrfahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb

Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) können Reinigungsfahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb von einer Förderungen durch das Bundesverkehrsministerium profitieren.

Bis zum 15. Oktober 2020 können Unternehmen einen Antrag auf Förderung für Abfallsammler und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellen-Antrieb beim BMVI stellen.
© iStock / gradyreese

Mit einem neuen Aufruf im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP 2) fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Anschaffung von Abfallentsorgungsfahrzeugen und Kehrmaschinen mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb. Damit wird die Marktaktivierung für Serienprodukte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, unterstützt.

Die Förderquoten betragen je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig. Ebenfalls förderfähig sind für Wasserstoff spezifische Anpassung der Wartungsinfrastruktur sowie die Ertüchtigung vorhandener Wasserstofftankstellen zur Betankung der zu beschaffenden Kommunalfahrzeuge.

Anträge zur Förderung müssen bis zum 15. Oktober 2020 eingereicht werden.

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) stellt zum einen die Kontinuität für Forschung und Entwicklung sicher, zum anderen adressiert es die für eine Marktaktivierung notwendige Unterstützung erster Produkte.

Quelle: NOW GmbH