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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Gesellschaft & Bildung

Brückenprogramm Ingenieurwissenschaften

Das Land investiert neun Millionen Euro in das neue „Brückenprogramm Ingenieurwissenschaften“. Für Absolventen der Ingenieurwissenschaften und Informatik, die durch die Folgen der Pandemie keine passende Arbeitsstelle im Land finden, werden bis zu 500 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.

Das "Brückenprogramm Ingenieurwissenschaften" soll Hochschulabsolventinnen und Absolventen den Übergang in das Berufsleben im Land ebnen.
© Adobe Stock / Monkey Business

Die Pandemie wirkt sich auch auf den aktuellen Absolventenjahrgangs der Ingenieurwissenschaften und der Informatik aus, da sie Schwierigkeiten haben eine passende Arbeitsstelle im Land zu finden. Um diese Situtation zu verbessern, investiert das Land ab dem 1. Februar 2021 in das „Brückenprogramm Ingenieurwissenschaften“. Es soll auch einen Beitrag zum Erhalt der Innovationsfähigkeit Baden-Württembergs leisten. Die zahlreichen Nachfragen von Absolventinnen und Absolventen wie von Unternehmen in den vergangenen Wochen zeigen, wie groß wegen der Corona-Pandemie der Bedarf nach dem Brückenprogramm ist.

Mit dem Programmvolumen von neun Millionen Euro können bis zu 500 Absolventinnen und Absolventen temporär beschäftigt werden. Im Vergabeverfahren zur Organisation des Brückenprogramms hat das Tochterunternehmen des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft (Biwe-Gruppe), die Apontis GmbH, den Zuschlag erhalten.

Coaching, Qualifizierung und Vermittlung

Die Teilnehmenden werden bei der Apontis GmbH als Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) angestellt, gecoacht, gegebenenfalls weiterqualifiziert und an innovative Unternehmen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt in Projekte vermittelt. Eine vorzeitige Übernahme der Absolventinnen und Absolventen durch die Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht.

Die tatsächliche Einstellung und Vermittlung erfolgt bedarfsgerecht entsprechend der Nachfrage der Unternehmen und der Absolventinnen und Absolventen.Grundsätzlich teilnahmeberechtigt am Programm sind alle Absolventinnen und Absolventen, die ihren grundständigen Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelor) oder konsekutiven Masterabschluss in einem Fach der Ingenieurwissenschaften (inklusive Informatik) frühestens im März 2020 an einer Hochschule Baden-Württembergs abgelegt haben.

Quelle: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg