Elektromobilität
Der zweite Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Einreichungsfrist ist der 8. Juni 2023.
Im Zuge der Förderrichtlinie Elektromobilität hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun einen zweiten Förderaufruf gestartet. Der Bund unterstützt gezielt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur in Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Die Förderanträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten bei einem Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:
sowie die Beschaffung der für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (Serienprodukte).
Alle Informationen zum Förderaufruf werden am 9. Mai 2023 von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen eines Online-Seminars durch Referierende der NOW GmbH und des Projektträgers Jülich (PtJ) vorgestellt. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Auch für Unternehmen, Verbände und Vereine besteht die Möglichkeit einer Förderung. Im vorausgegangene Förderaufruf können die genannten Akteure sowohl zur Neuanschaffung eines E-Fahrzeugs als auch zur Errichtung der zugehörigen Ladeinfrastruktur Unterstützung beantragen. Eine Antragsstellung ist noch bis zum 5. Mai 2023 möglich. Mehr Informationen bietet die Programmgesellschaft NOW GmbH.
Quelle: NOW GmbH