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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Elektromobilität

Förderung für Firmen, Vereine und Kommunen

Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen neuen Förderaufruf gestartet. Damit werden Unternehmen, Vereine und Kommunen bei der Elektrifizierung der Fahrzeugflotten unterstützt. Bis zu 50 Prozent der Mehrkosten werden übernommen, auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur ist förderfähig. Antragsfrist ist der 20. April 2023.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
Unternehmen, Vereine und Kommunen können eine Förderung zur Neuanschaffung eines E-Fahrzeugs sowie der zugehörigen Ladeinfrastruktur beantragen.
© Shutterstock / moreimages

Mit dem neuen Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werden Unternehmen, Vereine und Kommunen gezielt bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt. Das Ziel ist es, so Bundesminister Dr. Volker Wissing, E-Autos erschwinglicher zu machen: "Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße. Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden".

 

Elektrische Fahrzeuge und zugehörige Ladeinfrastruktur

Im Rahmen der Förderung werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus) bezuschusst. Gleichzeitig ist auch die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb der Fahrzeuge notwendig ist, förderfähig. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Insgesamt stellt das BMDV hierzu Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 20. April 2023 können entsprechende Anträge eingereicht werden.

Die Details zum Förderaufruf wurden am 27. März 2023 in einem Online-Seminar durch Referierende der NOW GmbH und des Projektträgers Jülich (PtJ) vorgestellt. Hier geht es zur Videoaufzeichnung, die Präsentation kann hier als PDF heruntergeladen werden.

 

Geplante Unterstützung für Gebietskörperschaften

Im Zuge des Förderaufrufes kündigte das BMDV für den 21. April 2023 eine Förderung für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft an. Dort sollen bis zu 40 Prozent der Mehrkosten gefördert werden mit einer Steigerung bis zu 90 Prozent, sofern die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung oder der Entsorgung, eingesetzt werden. Die geplante Antragsfrist ist der 8. Juni 2023. Auch hier ist ein Online-Seminar für die weiteren Details der Ausschreibung am 09. Mai 2023 von 13:00 – 14:00 Uhr geplant. 

 

Quelle: Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)