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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

E-Flottenförderung Sozial & Mobil

Die Elektrifizierung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten wird vom Bundesumweltminsierium mit dem Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil bezuschusst und unterstützt. Anträge für die erste Förderrunde können bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden.

Fahrbahn mit einem E-Fahrzeug Symbol
Das BMU stellt Zuwendungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung, um Fahrzeugfotten im Gesundheits- und Sozialwesen zu elektrifizieren.
© Adobe Stock / mmphoto

Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Die Substitution von konventionell betriebenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich stellt einen großen Hebel dar, um die Verkehrsemissionen zu reduzieren und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil auf Basis des bestehenden BMU-Förderprogramms Erneuerbar Mobil um. Dafür werden vom BMU für die Jahre 2020 bis 2022 Zuwendungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben für die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie die Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen und Unternehmen sowie Leasinggeber, die u.a. an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.

Für die erste Förderrunde können Anträge bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eingereicht werden, für weitere Förderrunden jeweils zum 1. März des Jahres. Letzmalig können Anträge bis zum  1. März 2022 abgegeben werden.

Quelle: BMU