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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Förderaufruf für E-Flottentauschprogramm

Mit dem Förderprogramm "Sozial & Mobil" unterstützt die Bundesregierung die Umstellung auf E-Fahrzeuge im Sozial- und Gesundheitswesen. Anträge können bis zum 1. März 2022 gestellt werden.

Grünes Ampelsignal
Anträge für das Förderprogramm können in der zweiten Runde nun auch vom Träger der Einrichtung gestellt werden.
© e-mobil BW/ KD Busch

Das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" geht in eine zweite Runde. Das Programm ist Teil der Elektromobilitätsförderung "Erneuerbar Mobil" des Bundesumweltministeriums (BMU). Mit dem Förderprogramm unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Mit dem Programm soll zugleich die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen noch stärker unterstützt werden und zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr beigetragen werden.

Innerhalb des neuen Förderaufrufs können Anträge bis zum 01. März 2022 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Antragseingang. Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen bis zum 30. September 2022 beschafft und zugelassen werden. Der neue Aufruf präzisiert auch den Kreis der Antragsberechtigten: Neben Organisationen und Unternehmen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind, können nun auch deren Träger Anträge stellen. Leasingunternehmen, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, sind weiterhin antragsberechtigt.

Quelle: BMU