Zum Hauptinhalt springen
Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Elektromobilität

Einheitlichte Förderung für Ladeinfrastruktur

Die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität wird zukünftig zwischen Land und Bund harmonisiert. Anträge für das Landesprogramm Charge@BW sind noch bis zum 31. Mai möglich, ab dem 1. Juni müssen Förderanträge für Ladeinfrastruktur über den Bund gestellt werden.

Ein weißes Elektroauto lädt den Akku an einer Ladesäule auf.
Noch bis zum 31. Mai 2021 können über das Landesprogramm Charge@BW Förderanträge eingereicht werden, ab 1. Juni 2021 greifen die Programme des Bundes.
© Shutterstock / moreimages

Mit dem Förderangebot Charge@BW unterstützt das Land bisher die Errichtung von öffentlich und nichtöffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Nun wird die Landesförderung mit der Bundesförderung harmonisiert. Anträge für das Landesprogramm Charge@BW können daher noch bis einschließlich 31. Mai 2021 bei der L-Bank eingereicht werden.

Förderanträge ab dem 1. Juni nur noch über den Bund

Da der Bund für Sommer 2021 eine Ausweitung und Anpassung der Förderung angekündigt hat, war eine Neuausrichtung von Charge@BW erforderlich. Dies soll Doppelförderung durch Land und Bund vermeiden und die Förderung an neue Anforderungen anpassen. Ziel ist, dass sich Bundes- und Landesfördermaßnahmen sinnvoll gegenseitig ergänzen. Daher werden Förderanträge für Ladeinfrastruktur ab dem 1. Juni nur noch über den Bund möglich sein.

Förderprogramme des Bundes

Aktuell sind im Rahmen der Bundesförderprogramme „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur) und „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden (PDF)“ (Private Ladestationen) Anträge möglich. Für den Sommer 2021 sind außerdem Programme für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur sowie gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen geplant.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg