Zum Hauptinhalt springen
Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Ladeinfrastruktur

Wallbox-Förderung verlängert

Der Bund hat erneut die Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden verlängert. Der Zuschuss für Kauf und Installation der Wallboxen beträgt 900 Euro und muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.

Haus mit Solarpanels und E-Auto mit Wallbox
Die Wallbox-Förderung wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erneut ausgebaut.
© Adobe Stock / slavun

Die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden wird vom Bund um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt und damit erneut verlängert. Insgesamt steht nun eine halbe Milliarde Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Mit einem Zuschuss von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt.

Fragen & Antworten

Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter „Wie wird gefördert?“) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

 

Bislang sind bundesweit rund 385.000 Anträge für rund 470.000 Ladepunkte eingegangen.

Quelle: BMVI