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Klimaschutz & Verkehr

Förderung E-Quartiershubs: Vernetztes Mobilitätssystem

Mit der Zuwendung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg werden die Investitionskosten von öffentlich zugänglichen Stellplätzen sowie Stellplätzen für Fahrzeuge in Sharingsystemen bezuschusst. Ziel ist es, Anreize zur Verlagerung des Straßenparkraumes in zentrale Parkhäuser zu schaffen und diese mit Lademöglichkeiten auszustatten. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2022.

Elektrofahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz mit Lademöglichkeit.
Für eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Bündelung von Ladeinfrastruktur und Parkraum in E-Quartiershubs.
iStock / Chesky_W

Um die Stadtentwicklungnachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Ladeinfrastruktur weiter auszubauen, fördert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg in einem zweiten Förderaufruf die Entstehung von E-Quartiershubs. Hier werden Park- und Ladeplätze für Elektroautos zentral in einem Quartier gebündelt und zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die frei gewordenen Flächen im öffentlichen Raum z.B. für den Rad- und Fußverkehr oder zur Stadtbegrünung zu nutzen. Somit erleichtern die Hubs das Umsteigen zwischen verschiedenenVerkehrsmitteln und werden zu Orten der vernetztenMobilität.

 

Nachhaltige Stadtentwicklung

Mit dem Förderaufruf soll ein Anreiz für die Entstehung von E-Quartiershub geschaffen werden. Der E-Quartiershub stellt in einer ParkgarageStellplätze für Kurzzeit- und Dauerparkende, für Taxis, Sharing-Fahrzeuge und sogar Pedelecverleihstationen zur Verfügung. Da sich der Bedarf an Ladeinfrastruktur weiter verstärken wird, müssen die förderberechtigten Stellplätze darüber hinaus mit LademöglichkeitenfürElektrofahrzeuge ausgestattet sein. Gleichzeitig bieten sich das Dach und die Fassade für Photovoltaik oder Begrünung an. Durch die Bündelung der Fahrzeuge im E-Quatiershub können die freiwerdendenFlächen im öffentlichen Straßenraum anschließend durch MaßnahmendesÖV, des Radverkehrs, des Fußverkehrs oder zur ErholungderMenschen ersetzt werden. 

 

Förderberechtigte Vorhaben

Neben den Investitionskosten (inklusive Ausstattung) von öffentlichzugänglichenStellplätzen in Parkgaragen werden auch die Investitionskosten für nichtöffentlicheStellplätze, auf denen verschiedene Mobilitätsformen (Carsharing, Taxis, Mietwagen) miteinandervernetzt werden, sowie Fahrradabstellanlagen oder Pedelecverleihstationen bezuschusst. Steuerungslösungen für das Parkraummanagement (bspw. Softwarelösungen) sind ebenfallsförderfähig. Darüber hinaus wird die Anschaffung von neuen, elektrischbetriebenenFahrzeugen (inkl. Brennstoffzellenfahrzeugen) für die jeweiligen Stellplätze unterstützt, sofern sie in einem Sharingsystem angeboten werden.

Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen oder zur Förderhöhe können dem Förderaufruf des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg entnommen werden. Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg