Digitalisierung & Software
Bis zum 15. September können Projektskizzen für die fünfte Förderrunde „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ eingereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte dadurch die Antriebswende im Bereich Nutzfahrzeuge vorantreiben.
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ gezielt gewerblicheAnwendungenderElektromobilität. Vor allem kleinere und mittlerenUnternehmen (KMU) werden adressiert und bei der Projektbegutachtungpositivberücksichtigt. Dadurch soll die Antriebswende im Bereich der Nutzfahrzeuge vorangetrieben werden.
Neben den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind auch staatliche und nicht-staatlicheHochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteressezuwendungsberechtigt. ÖffentlicheEinrichtungen und Verbände können ebenfalls die Förderung beantragen oder sich alternativ als assoziiertePartner einbringen.
In der aktuellen fünften Förderrunde können Projektideen eingereicht werden, die Informations- und Kommunikations-Technologie-Ansätze (IKT)zurKopplung von E-Fahrzeugen, E-Nutzfahrzeugen und Flotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie, Gewerbe und Handel nutzen. Dabei sollte neben netzverträglichenLadestrategien auch das bidirektionaleLaden untersucht werden. Zusätzlich werden auch technischeLösungen auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene gefördert.
Neben der Entwicklung und Erprobung von netzverträglichen Lademöglichkeiten können auch hochautomatisierte und autonomePersonenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich mit Fahrzeugen eine Förderung beantragen.
Den abschließenden Forschungsschwerpunkt der Förderrichtlinie bilden IKT-basierteWasserstoff- bzw. Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment. Auch technische Lösungen und Konzepte zum Schnellladen von schweren E-Nutz- und Sonderfahrzeugen werden gefördert.
Die Projektskizzen können bis zum 15. Septemberonline beim DLR-Projektträger eingereicht werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
