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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze.

Digitalisierung

Förderung IKT für E-Nutzfahrzeuge und Anwendungen

Bis zum 15. September können Projektskizzen für die fünfte Förderrunde „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ eingereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) möchte dadurch die Antriebswende im Bereich Nutzfahrzeuge vorantreiben.

Das Bild zeigt im Hintergrund eine Autobahn, darüber befinden sich Symbole für Digitalisierung, smarte Fahrzeuge und Infrastruktur.
Mit der Förderung von Kommunikations-Technologie-Anwendungen (IKT) soll die Antriebswende im Nutzfahrzeug-Segment vorangetrieben werden.
© shutterstock / metamorworks

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Förderrichtlinie „IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen“ gezielt gewerbliche Anwendungen der Elektromobilität. Vor allem kleinere und mittleren Unternehmen (KMU) werden adressiert und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Dadurch soll die Antriebswende im Bereich der Nutzfahrzeuge vorangetrieben werden. 

Neben den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind auch staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse zuwendungsberechtigt. Öffentliche Einrichtungen und Verbände können ebenfalls die Förderung beantragen oder sich alternativ als assoziierte Partner einbringen.

 

Förderschwerpunkte

In der aktuellen fünften Förderrunde können Projektideen eingereicht werden, die Informations- und Kommunikations-Technologie-Ansätze (IKT) zur Kopplung von E-Fahrzeugen, E-Nutzfahrzeugen und Flotten mit Energiemanagementsystemen von Industrie, Gewerbe und Handel nutzen. Dabei sollte neben netzverträglichen Ladestrategien auch das bidirektionale Laden untersucht werden. Zusätzlich werden auch technische Lösungen auf Wohnungs-, Haus- oder Quartiersebene gefördert. 

Neben der Entwicklung und Erprobung von netzverträglichen Lademöglichkeiten können auch hochautomatisierte und autonome Personenbeförderungs- und Cargo-Konzepte im City-, ländlichen und suburbanen Bereich mit Fahrzeugen eine Förderung beantragen.

Den abschließenden Forschungsschwerpunkt der Förderrichtlinie bilden IKT-basierte Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellen-Anwendungen im Nutzfahrzeugsegment. Auch technische Lösungen und Konzepte zum Schnellladen von schweren E-Nutz- und Sonderfahrzeugen werden gefördert.

Die Projektskizzen können bis zum 15. September online beim DLR-Projektträger eingereicht werden.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz