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Druckpapier einer Zeitung läuft über eine Walze. © iStock / industryview

Standortförderung

Härtefallhilfen des Landes

Ab sofort können die Härtefallhilfen des Landes beantragt werden. Damit kann nun auch Unternehmen und Selbständigen geholfen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber bislang keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben.

Zwei Personen hinter einer transparenten Wand mit einem Diagramm.
Unternehmen und Selbständige, die bislang bei den Hilfsprogrammen von Bund und Ländern durch das Raster fielen, können nun Härtefallanträge stellen.
© iStock / Porta

Land und Bund haben bereits zahlreiche Untersützungsangebote für Selbständige und Unternehmen während der Corona-Pandemie geschaffen. Wer allerdings bislang nicht die Überbrückungshilfe III, den fiktiven Unternehmerlohn oder die Neustarthilfe beantragen konnte, dem stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung.

Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe.

Antragsverfahren im Überblick

Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus